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15. März 2024

REGLEMENTE UND VERORDNUNGEN

Personalverordnung – Teilrevision
Der Kanton Bern änderte per 1. Januar 2024 die Ferienregelung für die Mitarbeitenden. Neu sinkt die Altersgrenze für den Anspruch auf zusätzliche Ferientage um 5 Jahre und präsentiert sich wie folgt:

25 Tage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird.
28 Tage von Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird,
sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.
33 Tage von Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird.


Mit der Teilrevision der Personalverordnung übernimmt die Einwohnergemeinde die Änderungen des Kantons Bern und gewährt den Lernenden neu auch analog dem Kanton Bern 32 Ferientage (statt 25). Die Teilrevision betrifft den Artikel 14 «Ferien». Eine entsprechende Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan vom 21. März 2024. Die Teilrevision tritt, unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.


NACHKREDIT

Kieswerk Risi – Materialaufbereitung von gebrochenem Wandkies (UG 45)
Bereits im 2021 hat das Kieswerk Risi in Zusammenarbeit mit der KIBAG Bauleistungen AG gebrochenes Wandkies produziert. Das Material ist bei der Kundschaft beliebt. Weil es jedoch bald aufgebraucht ist, hat der Gemeinderat für die Materialaufbereitung von neuem gebrochenen Wandkies (UG 45) einen Nachkredit von CHF 93'000.00 zu Lasten Konto-Nr. 8900.3161.00 (ER) bewilligt. Aus dem Verkauf dieses Wandkieses kann später ein höherer Ertrag erwirtschaftet werden.


Anmerkung:
Die detaillierten Gemeinderatsprotokolle sind nicht öffentlich und es handelt sich bei den vorliegenden Mitteilungen nicht um Protokollauszüge. Der Geschäftsinhalt wird nicht vollumfänglich publiziert, sondern jeweils inhaltlich wiedergegeben. Es werden nur Mitteilungen publiziert, welche keinen überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (Art. 27 ff Informationsgesetz).

 

Nächste Sitzung: 8. April 2024