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Amtlicher Wert
Der amtliche Wert ist der Steuerwert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Besteuerung des Vermögens sowie bei der Erhebung der Liegenschaftssteuer durch die Gemeinde. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines durch den kantonalen Schätzer festgesetzt. Um- und Neubauten werden laufend nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen können vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit beim Steuerbüro Aarwangen eingesehen oder bezogen werden.

Eigenmietwert
Nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des kantonalen Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern ist der Eigenmietwert selbstbenutzter Grundstücke und Grundstückteile als Einkommen zu versteuern.
Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie unter: https://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/steuersituationen/kauf-verkauf-liegenschaft/eigenmietwert-einer-liegenschaft.html

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