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Gemäss dem Kantonalen Steuergesetz, Artikel 259, bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer/Eigentümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist. Falls die Liegenschaftssteuerrechnung nicht korrekt ist, teilen Sie dies bitte dem Steuerbüro Aarwangen mit (bitte Rechnung mit Korrekturen abgeben).

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