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Jede zu bezahlende Kreditorenrechnung ist anhand dem Internen Kontrollsystem vorab zu prüfen und mit Visum und Zahlungsanweisung des entsprechend zuständigen Organs zu versehen. Nach erfolgter Prüfung ist die Finanzverwaltung verantwortlich für die fristgerechte Begleichung dieser Rechnungen. Die Ausgaben beziehungsweise Aufwendungen sind brutto zu verbuchen und dem sachlich richtigen Konto zuzuordnen.

Nach dem Sollprinzip sind spätestens Ende des Rechnungsjahres alle geschuldeten Ausgaben als Aufwand zu verbuchen. Selbstverständlich darf es sich nur um Aufwand handeln, welcher die betreffende Rechnungsperiode betrifft.

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