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Die Zählerablesungen erfolgen durch die Gemeindebetriebe in der Regel halbjährlich per Mitte Juni und Mitte Dezember.
Die anschliessende Verrechnung erfolgt durch die Gemeindebetriebe halbjährlich nach der Ablesung im August und im Januar. Auf Ende des Zwischenquartals wird eine Teil- bzw. Akonto-Rechnung im Rahmen des voraussichtlichen Strom-, Wasser-, Abwasser-, Kehrichtbezuges gestellt.
Infolge eines Zuzuges, Wegzuges, Umzuges oder Eigentümerwechsels muss der Strom, teilweise auch das Wasser, auf ein entsprechendes Datum abgelesen und abgerechnet werden. Wir bitten Sie daher, dies den Gemeindebetrieben unbedingt mitzuteilen, damit eine ausserordentliche und termingerechte Fakturierung stattfinden kann.

Das Inkasso wird nach „Weisung über die Debitorenbewirtschaftung“ der Einwohnergemeinde Aarwangen geführt, wobei hier die Montage eines Zählautomaten möglich ist.

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