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Hundetaxe
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und dessen Verordnung. Die jährliche Entrichtung der Hundegebühr ist für alle Hunde ab 6 Monaten obligatorisch und muss jeweils bis zum 1. August erfolgen. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt in Aarwangen ab 1.1.2020 CHF 70.00.
 

Sachkundenachweis (SKN)
Das bisherige nationale Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde aufgrund eines Parlamentsbeschlusses per 1.1.2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern keinen Sachkundenachweis mehr absolvieren.

Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen dennoch den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrenere Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch z.B. Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch Erziehungskursen empfehlenswert.
 

Registrierung als Hundehalterin und Hundehalter
Sie sind neu Hundehalter/in: Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde (Einwohnerdienste Aarwangen) und teilen Sie mit, dass Sie neu Hundehalter/in sind. Die Gemeinde registriert Sie in der Datenbank AMICUS. Im Anschluss erhalten Sie Ihr AMICUS-Login (Personen-ID). Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich wiederum an Ihre Wohngemeinde.
Für Hunderoutiniers mit neuem Hund: Seit 1.1.2016 erfolgt die Registrierung von Hundehalter/innen und Hunden in der Datenbank AMICUS (vormals ANIS). Ihr ANIS-Login gilt auch für AMICUS. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich wiederum an Ihre Wohngemeinde.
 

Registrierung Ihres Hundes
Alle Hunde müssen fälschungssicher und eindeutig gekennzeichnet sein und in der AMICUS-Datenbank registriert werden. Dazu implantiert die Tierärztin oder der Tierarzt Ihrem Hund einen Mikrochip und registriert den Hund bei AMICUS (Erstregistrierung). Übernehmen Sie einen bereits registrierten Hund vom Verkäufer, entfällt dieser Schritt.
Nach der Registrierung erhalten Sie den Hundeausweis "Pet Card". Für Änderungen der Tierdaten wenden Sie sich bitte wiederum an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch
Für Hunde, die aus dem Ausland in die Schweiz gebracht werden, gilt ebenfalls die Erstregistrierungspflicht bei AMICUS durch die Tierärztin oder den Tierarzt.
 

Was genau ist ein Microchip?
Der Microchip mit Antenne ist eine sterile, nicht reizende Glaskapsel von der Grösse eines Reiskorns. Er entspricht der gültigen ISO-Norm 11784/11785.
Ein Lesegerät aktiviert den Microchip und liest seinen Zahlencode. Jeder Zahlencode ist weltweit gültig, einmalig, fälschungssicher und nicht umprogrammierbar. Durch den Microchip kann man erkennen, welchen Besitzer dieser Hund hat.
Der Microchip ist völlig ungefährlich und kann sich unter der Haut nicht verschieben. Er kann durch äussere Einwirkung nicht zerstört werden und zerbricht auch bei einem Aufprall nicht.
 

Adresse der AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Telefon: 0848 777 100
E-Mail: info@amicus.ch
Website: www.amicus.ch

 

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