Kopfzeile

Inhalt

Der Kanton Bern setzt sich für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch verbunden mit hohem Lebenskomfort ein. Die benötigte Energie soll nach Möglichkeit aus einheimischen und erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden. Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie spielen somit eine wichtige Rolle.

Im Kanton Bern sind gemäss dem kantonalen Baubewilligungsdekret (BewD; BSG 725.1) Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie, die auf Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlage zu Gebäuden erstellt werden baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinien entsprechen und keine Schutzobjekte betroffen sind.

Der Gemeinderat Aarwangen prüft Wege zur Erreichung einer konsequenten und ergebnisorientierten Energiepolitik, welche Aarwangen zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik führt. Das Baureglement sieht keine konkreten Fördermassnahmen vor.
Das Bundesrecht sieht neu vor, dass baubewilligungsfreie Solaranlagen der zuständigen Behörde zu melden sind (Art. 18a Abs. 1 RPG). Im Kanton Bern soll diese Meldepflicht mit der laufenden Revision der Baugesetzgebung voraussichtlich im Jahr 2016 eingeführt werden.

Solaranlagen können aber schon vorher der Gemeinde freiwillig gemeldet werden. Entsprechende Hilfsmittel werden zusammen mit den Richtlinien zur Verfügung gestellt.

Das Meldeformular ist hier zu finden.

Weitere Informationen finden sie in den Richtlinien vom Januar 2015 des Regierungsrats des Kantons Bern betreffend baubewilligungsfreier Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Sie legen verbindlich fest, welche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von der Baubewilligungspflicht befreit sind. Zukünftige Technologien werden auf Baubewilligungsfreiheit geprüft und gegebenenfalls in die Richtlinien aufgenommen.

Zugehörige Objekte