Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis (Leumundzeugnis). Zuständig für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau. Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter per Post oder Email.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der KESB Oberaargau:
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