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Formulare
Dem entsprechenden Bauvorhaben angepasst gibt es verschiedene Baugesuchsformulare. Die Formulare sind im ganzen Kanton Bern identisch und können beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in elektronischer Form bezogen werden.

Zur Vereinfachung und als Dienstleistung bieten wir Ihnen ergänzende Baugesuchsformulare an (siehe unten).

Beachten Sie bitte jeweils allfällige Instruktionen auf der Rückseite der Formulare oder kontaktieren Sie dan Fachbereich Bau Aarwangen bei Fragen oder Unklarheiten.


Voranfragen
Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor Eingabe eines Baugesuchs bei der Bauverwaltung eine schriftliche Voranfrage mit konkreten Fragen einzureichen. Aufgrund der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und unnötige Verzögerungen und Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.


Verfahren
Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Ausfertigung der Baubewilligung ab. Die Baugesuchsformulare können Sie auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft. Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Unklarheiten frühzeitig. Planen Sie für die Abwicklung des Verfahrens genügend Zeit ein.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:


Solaranlagen
Im Kanton Bern sind gemäss dem kantonalen Baubewilligungsdekret (BewD) Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, die auf Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlage zu Gebäuden erstellt werden baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinien entsprechen und keine Schutzobjekte betroffen sind.
Weitere Informationen finden sie in den Richtlinen vom 27.06.2012 des Regierungsrats des Kantons Bern betreffend bewilligungsfreier Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Sie legen verbindlich fest, welche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Enerigen von der Baubewilligungspflicht befreit sind.


Förderprogramme
In der Schweiz werden zurzeit über 1'100 verschiedene Förderprogramme für das Bauwesen angeboten. Deren Einsatz ist abhängig von der Lage des Bauobjektes, der geplanten Bau- oder Umbaumassnahmen sowie der beteiligten Energieversorger. Die Private Docu Media Schweiz GmbH hat deshalb eine Datenbank entwickelt, welche eine schnelle Ermittlung der möglichen Bau-Förderprogramme für ein Bauprojekt gestattet und stellt diese dem Schweizer Markt zur Verfügung.

http://www.bauwelt.ch/foerdermitteldatenbank


Baukontrolle
Die Baupolizeibehörde ist verpflichtet über das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen einer Baubewilligung zu wachen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei noch um Stichproben. Ab dem 1. September 2009 wird die Bauausführung auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration kontrolliert.
Unumgängliche Pflichtkontrollen (Schnurgerüstabnahme, Schutzraumkeller, Leitungen) werden in der Baubewilligung vorgeschrieben. Massgebend sind die Kontrollvorschriften der Gemeinde.


Baupolizei
Die Baupolizei ist unter Aufsicht des Regierungsstatthalters Sache der Gemeindebehörde. Zuständig ist die im Baureglement der Gemeinde bezeichnete Behörde (Baukommission).

Die Baupolizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle Massnahmen, die zur Durchführung der Baugesetzgebung erforderlich sind. Sie berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (z. B. rechtliches Gehör).

Insbesondere bestehen folgende Aufgaben:
Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben. 

Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen.

Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unerhaltenen oder sonstwie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.   

Zugehörige Objekte