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Möchten Sie oder Ihr Verein ein Fest organisieren? Gerne stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare für die Bewilligung zur Verfügung.

Jugendschutz
Werden an Ihrem Anlass alkoholische Getränke verkauft? Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept (siehe Formulare).

Hygiene
Wenn an der Veranstaltung Lebensmittel verkauft werden, können Sie hier das Selbstkontrollkonzept für Festwirtschaften herunterladen.

Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe kann das Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare eine Überzeitbewilligung bis spätestens 03.30 Uhr erteilen.
Die Gesuche und eine allfällige Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei den Einwohnerdiensten Aarwangen einzureichen.

Fristen zur Einreichung des Gesuches
Grundsätzlich sind Gesuche um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei den Einwohnerdiensten abzugeben.

Bitte beachten Sie folgende angepasste Fristen:

Anlässe mit über 500 Personen 60 Tage vor Anlass
Veranstaltungen im Wald 90 Tage vor Anlass

Preis

20.00

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