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Meldepflichten von Militär-Angehörigen

Wohnortswechsel
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden.

Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Danach ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef der neuen Gemeinde zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden.

Adressänderungen
Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden.

Ebenfalls muss das Dienstbüchlein dem Sektionschef eingesendet werden, bei


•Änderungen des Berufes
•Änderungen der Personalien (z. B. Namensänderung)
•Verlust


Kontakte

Sektionschef Emmental-Oberaargau
Papiermühlestrasse 17v / Postfach
3000 Bern 22
Telefon 031 634 92 11
Fax 031 634 92 13
E-Mail ami.bsm@pom.be.ch
Homepage www.pom.be.ch

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern
Abteilung Militär und Infrastruktur
Papiermühlestrasse 17v / Postfach
3000 Bern 22
Telefon 031 634 92 11
Fax 031 634 92 13
E-Mail ami.bsm@pom.be.ch
Homepage www.pom.be.ch