Bepflanzungen und Einfriedungen betreffen in der Regel das Privatrecht. Die Gemeinde ist für Streitigkeiten betreffend das Privatrecht nicht Ansprechpartner. Einen guten Überblick zum Thema Pflanzen im Nachbarrecht bietet der Beitrag im KPG Bulletin der Kantonalen Planungsgruppe Nrn. 3/2004 und 4/2004.
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