Kopfzeile

Inhalt

Die Sozialen Dienste Aarwangen ist zuständig für den Vollzug der Einzelfallhilfe gemäss Sozialhilfegesetz. Jede Person mit Wohnsitz in den Gemeinden Aarwangen, Thunstetten Bützberg, Wynau, Bannwil und Schwarzhäusern hat Anspruch auf Zugang zur Sozialberatung und, sofern sie bedürftig ist, auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Bedürftig ist, wer für den Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann und wer über keine anderen Hilfsangebote verfügen kann. Ziel der Sozialen Dienste Aarwangen ist es, den Hilfe- und Ratsuchenden zu wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit zu verhelfen. Zum Angebot gehören insbesondere:

  • Wirtschaftliche Hilfe in Form von Geldleistungen zur Abdeckung der Lebensunterhaltskosten
  • Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
  • Vermittlung und Information

Zugehörige Objekte