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Inhalt

Die AHV-Zweigstelle umfasst folgende Aufgaben

  • Ermittlung und Erfassung aller beitrags- und abrechnungspflichtigen Personen und Arbeitgeber
  • Kontrolle der Lohnbescheinigungen der Arbeitgeber
  • Auskunftserteilung und Beratung, Schalter- und Telefondienst

Informationen für Beitragspflichtige
Beitragspflichtige Selbständigerwerbende, Arbeitgeber und Nichterwerbstätige, welche in der Gemeinde Aarwangen Wohn- oder Geschäftssitz haben, müssen sich bei der AHV-Zweigstelle anmelden.


Alle Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (Link unten ersichtlich)
Die Formulare können zum Teil online ausgefüllt werden, müssen jedoch immer ausgedruckt und unterschrieben werden. Sie können die ausgefüllten Formulare mit den nötigen Belegen und Unterlagen bei der AHV-Zweigstelle Aarwangen abgeben.

Zugehörige Objekte