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Die AHV-Zweigstelle nimmt folgende Leistungsgesuche entgegen:

  • AHV-Renten
  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrenten
  • IV-Leistungen 
  • Hilflosenentschädigungen
  • Hilfsmittel zur AHV/IV
  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), Ermittlung und Erfassung, Neu- und Nachberechnung, Kontrolle
  • Familienzulagen (KZ) und Landwirtschaftliche Familienzulage (FAZU), Mutationen, Kontrolle
  • Betreuungsgutschriften
  • Mutterschaftsentschädigungen
  • Erwerbsausfall-Entschädigungen für Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, I+S (EO)

Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständigen Ausgleichskasse selber anzumelden.

Die Anmeldung für AHV-Renten hat spätestens 3 Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.
Die Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet und richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Leistungsansprecher.

Alle Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der AHV (Link unten ersichtlich)
Die Formulare können zum Teil online ausgefüllt werden, müssen jedoch immer ausgedruckt und unterschrieben werden. Sie können die ausgefüllten Formulare mit den nötigen Belegen und Unterlagen bei der AHV-Zweigstelle Aarwangen einreichen.

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