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Aktuelle Veröffentlichungen, siehe nachstehende PDF

Finanzplan
Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen. Er gibt einen Überblick der mutmasslichen Entwicklung des Finanzhaushaltes der nächsten vier bis acht Jahre, dient also der mittel- und langfristigen Steuerung. Auf diese Weise können Entwicklungen frühzeitig beurteilt und Sachzwänge verhindert werden. Der Finanzplan umfasst alle Aufgabenbereiche und alle voraussehbaren Vorhaben, und zwar gegliedert nach dem Kontenplan. Der Finanzplan muss mindestens jährlich der Entwicklung angepasst werden. Dies geschieht am besten dann, wenn die Vorjahresrechnung abgeschlossen ist und erste Änderungen im laufenden Jahr zwischen Rechnung und Voranschlag bekannt sind. Bei angespannter Finanzlage oder vor grösseren Investitionen können mehrmalige Anpassungen nötig sein.
Im Falle eines Bilanzfehlbetrages im Budget oder in der Jahresrechnung muss der Finanzplan zusätzlich aufzeigen, wie und in welcher Zeit dieser wieder ausgeglichen wird. Er ist bis zum Ausgleich des Fehlbetrages jährlich dem Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einzureichen.

Budget
Das Budget als Grundlage der Verwaltungsrechnung wird für ein Kalenderjahr erstellt. Dies hat nach dem Vollständigkeitsprinzip zu geschehen, es sind also alle geplanten und bereits beschlossenen Ausgaben und Einnahmen in das Budget aufzunehmen, auch wenn die entsprechenden Ausgabenbeschlüsse noch fehlen. Die im Budget beschlossenen Ausgaben werden im laufenden Jahr getätigt. Sie verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres.
Die Steueranlage sowie die Hundetaxe ist zwingend durch die Stimmberechtigten zu beschliessen.

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