Der Baukommission obliegen im Rahmen der kantonalen Baugesetzgebung, der baurechtlichen Grundordnung, weiterer Gemeindereglemente und -verordnungen sowie des Funktionendiagramms des Gemeinderates folgende Zuständigkeiten:
a Die Vorbereitung aller Planungsgeschäfte zuhanden des Gemeinderats,
b die Prüfung und Behandlung der in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Baubewilligungsgesuche,
c die Erteilung der in der Gemeindekompetenz liegenden Ausnahme- und Baubewilligungen,
d das Einholen der erforderlichen Ausnahmebewilligungen bei den zuständigen Stellen, soweit diese nicht
in der Gemeindekompetenz liegen,
e das Verfassen von Stellungnahmen und Anträgen zu Baugesuchen, welche nicht in die Zuständigkeit
der Gemeinde fallen,
f das Erledigen der baupolizeilichen Aufgaben nach den kantonalen und kommunalen Vorschriften und
die Wahrnehmung der Aufsicht über die Einhaltung der energierechtlichen und feuerpolizeilichen
Vorschriften,
g die Beaufsichtigung des Vermessungswesens,
h die Erteilung der in der Gemeindekompetenz liegenden Bewilligungen im Reklamewesen
i Betrieb und Unterhalt der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens,
j Betrieb und Unterhalt der Gemeindestrassen, Wege und Plätze (inkl. Strassensignalisation),
k Unterhalt der Gewässer und Hochwasserschutz,
l Bearbeiten von Fragen betreffend öffentlichem Verkehr,
m Betrieb des Kieswerks.