Kopfzeile

Inhalt

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann.
Abfuhr: 1 x wöchentlich, zusammen mit dem Hauskehricht.

Kleinsperrgut: 1 Gebührenmarke
Masse max. 50x50x100 cm, bis max. 20 kg

Grobsperrgut: 2 Gebührenmarken
z.B. Polstersessel, Matratze, Bettgestell usw., bis max. 30 kg

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.

Gebühren

Gebührenmarke CHF 3.60

Produkte

Möbel; Matratzen; usw.