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21. Juni 2021, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Kontakt

Heinz Burgener
gemeindeschreiberei@aarwangen.ch

Informationen

Beschreibung

      Traktandenliste

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2020
  2. Genehmigung Teilrevision Gemeindeordnung (kiBon)
  3. Kreditbewilligung Umnutzung Untergeschoss Schulhaus Süd für Tagesschule
  4. Kreditbewilligung Sanierung Spielplatz Riedgasse
  5. Bewilligung Erhöhung Planungskredit Neubau Kreisverkehrsplatz Langenthal-/Industriestrasse
  6. Kenntnisnahme Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug Reform
  7. Informationen zum Projekt Einwohnergemeinde 2022
  8. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Wegen der Covid-19-Situation muss der Gemeinderat ev. kurzfristig über die Durchführung oder Verschiebung der Gemeindeversammlung informieren (Publikation im Anzeiger Oberaargau vom 17. Juni 2021 und Homepage der Gemeinde).

In Bezug auf die Rechtspflege, d.h. auf das Beschwerdeverfahren, wird auf Art. 63 ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) verwiesen. Beschwerden gegen Versammlungs­beschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen an den Regierungsstatthalter des Verwaltungs­kreises Oberaargau in Wangen an der Aare zu richten. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden.

Zu der Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten freundlich eingeladen.

Schutzkonzept aufgrund der Coronasituation
Für die Durchführung der Gemeindeversammlung wird ein Schutzkonzept nach den Vor­gaben des Kantons Bern erarbeitet. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine Maskentragpflicht, d.h. auch an der Gemeinde­ver­sammlung. Die Ge­meinde stellt den Versammlungsteilnehmenden Schutzmasken zur Verfügung. Um eine allfällige Ansteckungskette zurückverfolgen zu können (Contact-Tracing), werden die Kontaktdaten aufgenommen. Bitte erscheinen Sie deshalb rechtzeitig zur Versammlung. Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Für die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG danken wir Ihnen.

Voraussetzungen
Zu den Versammlungen sind alle Stimmberechtigten eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Aarwangen wohnhaft sind.

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Dokumente

Name
Erläuterungsbericht_mit_Beschlussesentwürfen.pdf Download 0 Erläuterungsbericht_mit_Beschlussesentwürfen.pdf
Ansicht_Gemeindeordnung_neuer_Artikel_47a.pdf Download 1 Ansicht_Gemeindeordnung_neuer_Artikel_47a.pdf
Jahresrechnung_2020_für_EGV_vom_21.06.2021.pdf Download 2 Jahresrechnung_2020_für_EGV_vom_21.06.2021.pdf