Kopfzeile

Inhalt

Seit dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
Weitere Informationen zu Arbeitslosigkeit sind zu finden unter www.be.ch/arbeitslosigkeit zu den RAV-Dienstleistungen und zu den  RAV-Standorten.


Für Aarwangen ist das RAV Langenthal zuständig.
RAV Langenthal
Murgenthalstrasse 15
4900 Langenthal
062 926 97 00
rav.langenthal@vol.be.ch

Preis

gratis