Der Gemeinderat lädt Sie herzlich ein, die Gemeindeversammlungen zu besuchen. Pro Jahr finden mindestens zwei Versammlungen statt.
Die zu behandelnden Geschäfte werden im Anzeiger Oberaargau publiziert.
Zu den Versammlungen sind alle Stimmberechtigten eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Die Geschäftsunterlagen liegen 30 Tage vor der jeweiligen Versammlung bei den Einwohnerdiensten zur Einsichtnahme auf.
In Bezug auf die Rechtspflege, d.h. auf das Beschwerdeverfahren, wird auf Art. 60 ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) verwiesen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen a. A. zu richten. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden.
Wir freuen uns, Sie an der nächsten Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Ort
4912 AarwangenVoraussetzungen
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