Die AHV-Zweigstelle nimmt folgende Leistungsgesuche entgegen:
- AHV-Renten
- Witwen- und Witwerrenten
- Waisenrenten
- IV-Leistungen
- Hilflosenentschädigungen
- Hilfsmittel zur AHV/IV
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), Ermittlung und Erfassung, Neu- und Nachberechnung, Kontrolle
- Familienzulagen (KZ) und Landwirtschaftliche Familienzulage (FAZU), Mutationen, Kontrolle
- Betreuungsgutschriften
- Mutterschaftsentschädigungen
- Erwerbsausfall-Entschädigungen für Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, I+S (EO)
Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständigen Ausgleichskasse selber anzumelden.
Die Anmeldung für AHV-Renten hat spätestens 3 Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.
Die Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet und richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Leistungsansprecher.
Alle Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der AHV (www.ahv-iv.ch)
Die Formulare können zum Teil online ausgefüllt werden, müssen jedoch immer ausgedruckt und unterschrieben werden. Sie können die ausgefüllten Formulare mit den nötigen Belegen und Unterlagen bei der AHV-Zweigstelle Aarwangen einreichen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 062 926 64 25 | ahv@aarwangen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 062 926 64 00 | soziales@aarwangen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Geschäftsbereich Kultur und Gesellschaft | 062 926 63 00 |