Kopfzeile

Inhalt

Die AHV-Zweigstelle nimmt folgende Leistungsgesuche entgegen:

  • AHV-Renten
  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrenten
  • IV-Leistungen 
  • Hilflosenentschädigungen
  • Hilfsmittel zur AHV/IV
  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), Ermittlung und Erfassung, Neu- und Nachberechnung, Kontrolle
  • Familienzulagen (KZ) und Landwirtschaftliche Familienzulage (FAZU), Mutationen, Kontrolle
  • Betreuungsgutschriften
  • Mutterschaftsentschädigungen
  • Erwerbsausfall-Entschädigungen für Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, I+S (EO)

Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständigen Ausgleichskasse selber anzumelden.

Die Anmeldung für AHV-Renten hat spätestens 3 Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.
Die Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet und richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Leistungsansprecher.

Alle Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der AHV (www.ahv-iv.ch)
Die Formulare können zum Teil online ausgefüllt werden, müssen jedoch immer ausgedruckt und unterschrieben werden. Sie können die ausgefüllten Formulare mit den nötigen Belegen und Unterlagen bei der AHV-Zweigstelle Aarwangen einreichen.

Zugehörige Objekte