Fristen zur Einreichung des Gesuches
Grundsätzlich sind Gesuche um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei den Einwohnerdiensten abzugeben.
Bitte beachten Sie folgende angepasste Fristen:
Anlässe mit über 500 Personen | 60 Tage vor Anlass |
Veranstaltungen im Wald | 90 Tage vor Anlass |
Ab August 2024 können Sie für Anlässe in Aarwangen auch das digitale Gesuchsverfahren wählen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 926 63 00 | einwohnerdienste@aarwangen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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