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21. August 2025

Der nachfolgende Publikationstext wurde am 21. August 2025 im Anzeiger Oberaargau veröffentlicht:

Ausführungsbestimmungen zu den Behandlungskostenbeiträgen der Schulzahnpflege

In Anwendung von Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aarwangen an seiner Sitzung vom 11. August 2025 die Ausführungsbestimmungen zu den Behandlungskostenbeiträgen der Schulzahnpflege Aarwangen (Änderung der Liste der Schulzahnärzte) überarbeitet hat. Die angepassten Ausführungsbestimmungen ersetzen diejenigen vom 9. Dezember 2024 und treten, unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2025 in Kraft.

Der Erlass kann bei den Einwohnerdiensten oder unter www.aarwangen.ch eingesehen werden.

Aarwangen, 11. August 2025
Gemeinderat Aarwangen


Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Aarwangen

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