Nachfolgend finden Sie den Publikationstext, der am 4. Dezember 2025 im Anzeiger Oberaargau erscheint resp. erschienen ist:
Öffentliche Planauflage
Änderung Baureglement, Art. 233 Grünzonen (GR)
Der Gemeinderat Aarwangen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Artikels 233 des Baureglements zu den Grünzonen zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Aarwangen, beim Zentralschalter im Dienstleistungszentrum, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Aarwangen auf www.aarwangen.ch unter Aktuelles/Neuigkeiten verfügbar.
Der Artikel 233 des Baureglements muss angepasst werden, damit das Mühlestägli zur Verbesserung der Sicherheit für Fussgänger in der Grünzone (GR) verschoben werden darf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Dienstleistungszentrum zuhanden des Gemeinderats einzureichen.
Aarwangen, den 1. Dezember 2025
Der Gemeinderat
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Aarwangen
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Kurzbericht_Änderung Baureglement, Art. 233 Grünzonen (GR) (PDF, 633.3 kB) | Download | 0 | Kurzbericht_Änderung Baureglement, Art. 233 Grünzonen (GR) |
| Änderung Baureglement, Art. 233 Grünzonen (GR) (PDF, 107.64 kB) | Download | 1 | Änderung Baureglement, Art. 233 Grünzonen (GR) |
| Vorprüfungsbericht AGR_Änderung Baureglement Art. 233 (PDF, 1.62 MB) | Download | 2 | Vorprüfungsbericht AGR_Änderung Baureglement Art. 233 |