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12. September 2025

REGLEMENTE UND VERORDNUNGEN

Abfallverordnung mit Gebührentarif
Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 hat das totalrevidierte Abfallreglement genehmigt. In der Zwischenzeit wurde auch die Abfallverordnung überarbeitet. Neu ist der Gebührentarif in der Abfallverordnung enthalten.
Bei der Abfallbeseitigung handelt es sich um einen spezialfinanzierten Bereich. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Abfallbeseitigung an deren Aufgaben zugeordnet sind. Allfällige Aufwandüberschüsse müssen durch zweckbestimmte Erträge abgedeckt werden und Ertragsüberschüsse stehen der zukünftigen Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Die Abfallentsorgung weist in Aarwangen eine angespannte Lage der Kostendeckung (Aufwandüberschüsse) auf, weshalb eine leichte Erhöhung der Abfallgebühren unumgänglich ist.
Der Gemeinderat hat die totalrevidierte Abfallverordnung mit Gebührentarif genehmigt. Die Publikation zur Rechtsetzung inkl. öffentliche Auflage erfolgt im amtlichen Publikationsorgan (Anzeiger Oberaargau) am 18. September 2025.

 

INITIATIVEN, REFERENDEN, PETITION

Petition Zubringerdienst Lerchenweg
Beim Gemeinderat ist im Frühjahr 2025 eine Petition eingegangen. Diese verlangt, dass am Lerchenweg zusätzlich zur Tempo-30-Zone neu ein Zubringerdienst mit Ausnahme von Fahrrad, leichte Motorfahrräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge signalisiert wird.
Zwischenzeitlich hat der Geschäftsbereich Räumliche Entwicklung mögliche Lösungsvarianten geprüft und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine davon ist das Aufmalen von Piktogrammen mit dem Symbol "Fussgänger" auf der südwestlichen Seite entlang des Lerchenwegs um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und das rücksichtsvolle Verhalten im Strassenverkehr zu fördern.
Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, dass die vorgenannte Massnahme in der aktuellen Situation als verhältnismässig und zielführend einzuschätzen ist. Die Petition wurde im September 2025 entsprechend beantwortet. Mit der Umsetzung wird der Geschäftsbereich Räumliche Entwicklung beauftragt.

 

GEMEINDERAT

Legislaturziele 2025-2028
Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum die Legislaturziele überarbeitet. Sie können auf unserer Website unter Politik > Gemeinderat oder mit folgendem Link eingesehen werden: https://www.aarwangen.ch/exekutive/6797

Ergänzungswahl Gemeinderat
Gemeindepräsident Niklaus Lundsgaard-Hansen hat per 31. Dezember 2025 demissioniert. Gemäss dem Ergebnis der Gemeindewahlen vom 20. Oktober 2024 rückt Priska Weber als erster Ersatz der FDP-Liste nach. Der Gemeinderat hat Priska Weber, Jg. 1983, Feldstrasse 5, als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 als gewählt erklärt. Wir freuen uns darüber, dass Priska Weber, die Mitte, ab dem kommenden Jahr im Gemeinderat mitwirken wird.
Die Publikation der stillen Wahl erfolgt im amtlichen Publikationsorgan (Anzeiger Oberaargau) am 18. September 2025.

Ersatzwahl Gemeindepräsidium und Vizepräsidium
Per Ende 2025 hat Gemeindepräsident Niklaus Lundsgaard-Hansen demissioniert und ausserdem gibt Gabriela Seiler ihr Amt als Vizegemeindepräsidentin ab. Deshalb sind für die restliche Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 sowohl das Amt des Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten/-präsidentin als auch des Vizegemeinde- und Vizegemeinderatspräsidenten/-präsidentin neu zu besetzen. Die Ersatzwahl ist als Urnenwahl auf Sonntag, 30. November 2025 angesetzt.
Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan (Anzeiger Oberaargau) am 18. September 2025.

 

KOMMISSIONEN

Kommission Generationen – neues Mitglied gesucht
Aufgrund der Wahl von Priska Weber in den Gemeinderat scheidet sie Ende 2025 als Mitglied in der Kommission Generationen aus. Für die restliche Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 wird somit ein Sitz frei.

Möchten Sie künftig in der Kommission Generationen mitwirken und über strategische Themen mitdiskutieren?

Interessierte Personen können sich mit einem Motivationsschreiben an den Gemeinderat zur Wahl vorschlagen. Die Eingabe hat bis zum 27. November 2025 per Post an Präsidiale Dienste, Langenthalstrasse 2 / 4, 4912 Aarwangen, oder per E-Mail an praesidiales@aarwangen.ch zu erfolgen.

 

ORTSGESCHICHTE/INFORMATIONSSCHRIFTEN

Informationsbroschüre – neuer Herausgabezeitpunkt
Im März hat der Gemeinderat beschlossen, eine Neuauflage der Informationsbroschüre herauszugeben. Die Herausgabe war für im Herbst 2025 geplant. Aufgrund der personellen Änderungen im Gemeinderat und weil die Nachfolge im Gemeindepräsidium aktuell noch nicht feststeht, wird die Herausgabe der Informationsbroschüre neu Anfang 2026 erfolgen.

 

LEITUNGSNETZ

Eigentumsabgrenzung Wasser- und Abwasserleitungen
Das Projekt Eigentumsabgrenzung der Wasser- und Abwasserleitungen hat zum Ziel, Klarheit darüber zu schaffen, welche Leitungen als öffentlich und welche als privat gelten.
Dabei werden die Leitungen in drei Kategorien eingeteilt:

  • Basiserschliessung (Hauptleitungen)
  • Detailerschliessung (Zuleitungen innerhalb von Quartieren)
  • Hausanschlussleitungen (Verbindung zum einzelnen Gebäude)


Anschliessend werden die Eigentumsverhältnisse geklärt. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Leitungen. Dabei wird berücksichtigt, wann die Leitungen gebaut wurden:

  • Neurechtliche Leitungen: gebaut ab dem 1. Januar 1971
  • Altrechtliche Leitungen: gebaut bis zum 31. Dezember 1970


Ziel des Projekts ist es, alle öffentlichen Leitungen dauerhaft zu sichern.
Dazu soll eine sogenannte Überbauungsordnung zur Sicherung öffentlicher Leitungen (ÜO SöL) erlassen werden.

Zu diesem Projekt hat der Gemeinderat folgende Grundsätze beschlossen:

  • Die Gemeinde übernimmt keine altrechtlichen Leitungen in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Vor der Übernahme sind diese Leitungen durch die Eigentümerschaft zu sanieren resp. Instand zu setzen.
  • Die Gemeinde beteiligt sich mit 25 % an den Sanierungs- bzw. Instandsetzungskosten altrechtlicher Leitungen.
  • Die Gemeinde übernimmt neurechtliche Leitungen mit Basis- oder Detailerschliessungscharakter unentgeltlich.

 

KREDITBEWILLIGUNGEN

Schulsozialarbeit – Kreditbewilligung wiederkehrende Kosten
Seit dem Jahr 2019 arbeiten die Gemeinde Aarwangen, ToKJO (Kinder- und Jugendarbeit) und Schokito (Familienhilfe) zusammen, um an unserer Schule die Schulsozialarbeit anzubieten. Diese Zusammenarbeit ist in einem Vertrag geregelt, der noch bis zum 31. Juli 2026 gilt. Die Nachfrage nach Beratung und Begleitung bei schulischen und sozialen Herausforderungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Deshalb plant die Gemeinde, ab dem 1. August 2026 eine neue Vereinbarung für weitere fünf Jahre abzuschliessen. Diese neue Leistungsvereinbarung soll mehr Leistungen beinhalten, um den steigenden Bedarf besser abzudecken. Das kostet die Gemeinde jedes Jahr CHF 61'800.00.
Der Gemeinderat hat die Bewilligung der wiederkehrenden Kosten von insgesamt CHF 309'000.00 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen. Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan (Anzeiger Oberaargau) vom 18. September 2025.

Ortsplanungsrevision – Regionales Entwicklungskonzept (REK)
Circa alle 15 Jahre steht die Revision der Ortsplanung an. In Aarwangen ist es bald wieder so weit. Als Grundlage für die Ortsplanungsrevision soll in einem ersten Schritt ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet werden. Auf dem REK aufbauend werden anschliessend die notwendigen Richtpläne wie beispielsweise Siedlung, Energie, Verkehr usw. erstellt. Gleichzeitig werden die Zonenpläne und das Baureglement revidiert beziehungsweise den neuen Gegebenheiten angepasst.
Für die Erstellung des Räumlichen Entwicklungskonzepts hat der Gemeinderat einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 89'000.00 z.L. Konto-Nr. 7900.5290.01 bewilligt.

 

JAHRESRECHNUNG

Schule – Bewilligung Nachkredit für Erhöhung eU Pool
Erweiterte Unterstützungslektionen (eU) helfen Kindern in der Volksschule, die besondere Förderung brauchen. Diese Hilfe gibt es zusätzlich zum normalen Unterricht. Früher wurde dieses Angebot von der Gesundheits-, Sicherheits- und Integrationsdirektion (GSI) finanziert. Heute wird es von der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) organisiert. Der eU-Pool ist ein eigenständiges Gefäss und unabhängig von den besonderen sonderpädagogischen Massnahmen. Seit dem Schuljahr 2024/25 erhalten die Schulen nicht mehr eine feste Anzahl an eU-Lektionen. Stattdessen erhält jede Schule einen "Pool" – also eine Gesamtanzahl an Lektionen, die für alle Kinder mit Förderbedarf verwendet werden sollen. Dieser Pool wurde anhand der Zahlen aus dem Schuljahr 2022/23 berechnet. Unsere Schule hatte bereits im Schuljahr 2023/24 aber deutlich mehr Kinder mit besonderem Förderbedarf. Deshalb reicht unser heutiger eU-Pool nicht aus, um alle Kinder so gut zu unterstützen, wie es nötig wäre. Der Kanton überprüft und passt den eU-Pool alle drei Jahre neu an. Die nächste Neuberechnung erfolgt für das Schuljahr 2027/28.
Der Gemeinderat hat beschlossen, beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung eine Erhöhung des eU-Pools um 15 Lektionen zu beantragen, und hat den erforderlichen Nachkredit von CHF 23'000.00 z.L. Konto-Nr. 2120.3611.00 für das Jahr 2025 bewilligt.

Schliessanlage Campus Sonnhalde – Bewilligung Nachkredit
Die Gebäude beim Campus Sonnhalde werden mit einer neuen Schliessanlage ausgestattet. Wie beim Dienstleistungszentrum kommt neu eine elektronische Schliessanlage mit Badges zum Einsatz. Dadurch können unsere Liegenschaften einfacher überwacht werden und die Schlüssel (Badge) lassen sich einfach und effizient programmieren. Auch die Vereins- und Raumvermietung gestalten sich dadurch einfacher. Bei den detaillierteren Planungsarbeiten hat sich gezeigt, dass zusätzlich Türen umgebaut und für die neue Schliessanlage angepasst werden müssen. Dies generiert Mehrkosten.
Der Gemeinderat hat den erforderlichen Nachkredit von CHF 65'000.00 z.L. folgender Konti bewilligt:

  • Mehrzweckhalle: CHF 25'000.00 2170.3144.41
  • Schulhaus Süd: CHF 10'000.00 2170.3144.20
  • Alte Turnhalle: CHF 30'000.00 2170.3144.32


Anmerkung:
Die detaillierten Gemeinderatsprotokolle sind nicht öffentlich und es handelt sich bei den vorliegenden Mitteilungen nicht um Protokollauszüge. Der Geschäftsinhalt wird nicht vollumfänglich publiziert, sondern jeweils inhaltlich wiedergegeben. Es werden nur Mitteilungen publiziert, welche keinen überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (Art. 16 ff. Gesetz über Information und Medienförderung).

 

Nächste Sitzung: 13. Oktober 2025