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Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den Kehrichtsäcken, mit entsprechender Gebührenmarke, entsorgt werden.

17 Liter - Kehrichtsack 1/2 Gebührenmarke
35 Liter - Kehrichtsack 1 Gebührenmarke
60 Liter - Kehrichtsack 2 Gebührenmarken
110 Liter - Kehrichtsack 3 Gebührenmarken

Die Gebührenmarken können Sie in den Verkaufsläden in Aarwangen beziehen.

Gebühren

Gebührenmarke CHF 2.00

Produkte

Brennbarer Kehricht, welcher nicht über eine separate Sammlung verwertet oder entsorgt werden kann.

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtabfuhr