Kopfzeile

Inhalt

18. Dezember 2025

Nachfolgend finden Sie den Publikationstext, der am 18. Dezember 2025 im Anzeiger Oberaargau erscheint resp. erschienen ist:
 

Rechtssetzung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aarwangen an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 folgende Verordnungen neu erlassen resp. teilrevidiert hat:

  • Funktionendiagramm (neu)
  • Personalverordnung (Rahmenbedingungen für Öffnungszeiten; Teilrevision)
  • Nutzungsordnung für Liegenschaften der Einwohnergemeinde Aarwangen (neu)

Die Verordnungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, alle per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gegen Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.

Die Erlasse können bei den Einwohnerdiensten oder unter www.aarwangen.ch eingesehen werden.

Aarwangen, den 8. Dezember 2025
Der Gemeinderat


Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Aarwangen

Zugehörige Objekte

Name
Entwurf Nutzungsordnung für Liegenschaften der Einwohnergemeinde Aarwangen (PDF, 6.25 MB) Download 0 Entwurf Nutzungsordnung für Liegenschaften der Einwohnergemeinde Aarwangen