Nachfolgend finden Sie den Publikationstext, der am 17. September 2026 im Anzeiger Oberaargau erscheint resp. erschienen ist:
Rechtsetzung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aarwangen an seiner Sitzung vom 7. September 2026 die Verordnung zum Wasserversorgungsreglement teilrevidiert hat (unter anderem Anhang 1, Anpassung der Gebühren). Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.
Die Erlasse können bei den Einwohnerdiensten oder unter www.aarwangen.ch eingesehen werden und die heute gültige Verordnung finden Sie hier: Verordnung zum Wasserversorgungsreglement
Aarwangen, 7. September 2026
Gemeinderat Aarwangen
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Aarwangen
Zugehörige Objekte
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| Verordnungsentwurf zum Wasserversorgungsreglement (PDF, 55 kB) | Download | 0 | Verordnungsentwurf zum Wasserversorgungsreglement |