In Anwendung von Artikel 30 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am
29. Juni 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgenden Kredit beschlossen:
Leistungsvereinbarung mit Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau (Schulsozialarbeit),
Bewilligung wiederkehrende Kosten
Kredit: CHF 255'000 inkl. MwSt. (3 Jahre à CHF 85'000)
Beginn Referendumsfrist:
Donnerstag, 20. August 2026
Ende Referendumsfrist:
Montag, 21. September 2026
Anzahl erforderliche Unterschriften:
Mindestens 157 der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten (Art. 30 GO)
Eingabestelle des Begehrens:
Präsidiale Dienste, Langenthalstrasse 2 / 4, 4912 Aarwangen
Aktenauflage:
Einwohnerdienste Aarwangen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder unter www.aarwangen.ch.
Der Referendumsbogen mit dem Begehren, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt wird, hat zu enthalten:
Name, Vorname, Jahrgang, Adresse und Unterschrift der in Aarwangen wohnhaften und in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten.
Aarwangen, 10. August 2026
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Botschaft Referendum Schulsozialarbeit Tokjo (PDF, 24 kB) | Download | 0 | Botschaft Referendum Schulsozialarbeit Tokjo |