Öffentliche Bekanntmachung / Genehmigung
Änderung Baureglement, Art. 233 Grünzonen (GR)
Die von der Gemeindeversammlung von Aarwangen am 30. März 2026 beschlossene Änderung des Baureglements hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Anwendung von Artikel 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen und mit Zustimmung der Gemeinde in Art. 233 Abs. 2 des Baureglements folgende Änderung (Streichung) vorgenommen wird:
Der Gemeinderat Aarwangen bringt gestützt auf Art. 60 Absatz 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obengenannte und verfügte Änderung des Artikels 233 des Baureglements zu den Grünzonen zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Aarwangen, im Dienstleistungszentrum, öffentlich auf. Zusätzlich finden Sie diese untenstehend.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Aarwangen, 17.09.2026
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Kurzbericht Genehmigung; Genehmigungsakten (PDF, 633 kB) | Download | 0 | Kurzbericht Genehmigung; Genehmigungsakten |
| Verfügung AGR; Genehmigung Änderung GBR; Art. 233 (PDF, 502 kB) | Download | 1 | Verfügung AGR; Genehmigung Änderung GBR; Art. 233 |
| Änderung Baureglement Art. 233 Grünzone genehmigt; (PDF, 430 kB) | Download | 2 | Änderung Baureglement Art. 233 Grünzone genehmigt; |