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Die EVA gewährleistet seit vielen Jahren eine sichere und zuverlässige Versorgung der Gemeinde mit elektrischer Energie. Damit leisten wir einen zentralen Beitrag zur Lebensqualität, zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Standortattraktivität von Aarwangen.


Zu unseren Kernaufgaben zählen insbesondere:

  • Technische und administrative Leitung des Versorgungsbetriebs
  • Betrieb, Wartung und Unterhalt der Netzinfrastruktur
  • Planung und Realisierung von Neuerschliessungen, Leitungen und Anlagen
  • Führung des Anlagen- und Leitungskatasters
  • Beschaffung von Energie am Markt und deren Weitergabe an unsere Kunden
  • Überwachung der Hausinstallationskontrollen, gemäss den gesetzlichen Vorgaben
  • Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Strassenbeleuchtung

 

Die Versorgungssicherheit steht bei uns an erster Stelle. Ein Bereitschaftsdienst sorgt dafür, dass Störungen rasch behoben werden und die Einwohnerinnen und Einwohner jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt sind.

Wir legen Wert darauf, dass die Erträge aus der Elektrizitätsversorgung in der Gemeinde bleiben und langfristig in eine moderne Infrastruktur investiert werden. Zudem stehen wir unseren Kundinnen und Kunden bei Fragen zu Tarifen, Eigenproduktion oder Energieeffizienz beratend zur Seite.

Die EVA legt Wert auf marktgerechte Preise und eine zuverlässige Stromqualität. Der gelieferte Strom setzt sich mehrheitlich aus Schweizer Wasserkraft, ergänzt durch weitere erneuerbare Energien, sowie Kernenergie zusammen.

 

Das passiert ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ergeben sich für die EVA verschiedene Anpassungen infolge gesetzlicher Vorgaben und Marktveränderungen. Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend aufgeführt:

 

100 % erneuerbare Energie als Standard
Alle Kundinnen und Kunden der EVA erhalten ab 2026 standardmässig das Produkt BasisStrom. Dieses besteht überwiegend aus Schweizer Wasserkraft und enthält einen Anteil an regionalem Solarstrom aus dem Oberaargau.

 

Wahlmöglichkeit MixStrom
Zusätzlich wird das Produkt MixStrom angeboten. Dieses setzt sich mehrheitlich aus nicht erneuerbaren Energien (Kernkraft, Erdgas, Kohle) zusammen. Ein Wechsel des Produkts ist jeweils auf die nächste Abrechnungsperiode möglich und muss mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden.

 

Einheitstarif
Die heutige Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif entfällt. Ab 2026 gilt ein Einheitstarif. Die bisher unterschiedlichen Preisniveaus zwischen Tages- und Nachtstrom haben sich aufgrund der Entwicklung am Strommarkt weitgehend angeglichen.

 

Neue Tarifstruktur
Der Strompreis setzt sich ab 2026 aus den folgenden vier Elementen zusammen:

  • Netznutzung
  • Energie
  • Messung
  • Abgaben/Zuschläge

Die Kosten für das Messwesen werden neu separat erhoben (z. B. Direktmessung CHF 6.50 pro Monat).

 

Rücklieferung von Energie und HKN
Für Produzenten von erneuerbarem Strom (z. B. Photovoltaikanlagen) gelten ab 2026 folgende Bestimmungen:

  • Rücklieferungsvergütung: Die eingespeiste Energie wird zu den gültigen Marktbedingungen vergütet.
  • Herkunftsnachweise (HKN): Zusätzlich vergütet die EVA die Herkunftsnachweise für eingespeisten erneuerbaren Strom.

 

Hinweis: Das detaillierte Tarifblatt 2026, eine Übersicht zur Zusammensetzung des Strompreises sowie Informationen zur Übertragung der Herkunftsnachweise (HKN) an die EVA und weitere Unterlagen finden Sie untenstehend unter Dokumente.
 

Zugehörige Objekte

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Elektrizitäts- und Netznutzungstarife EVA 2025 (PDF, 392 kB) Download 0 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife EVA 2025
Elektrizitäts- und Netznutzungstarife EVA 2026 (PDF, 192 kB) Download 1 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife EVA 2026
Elektrizitäts- und Netznutzungstarife EVA 2026 (maschinenlesbare Datei) (JSON, 10 kB) Download 2 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife EVA 2026 (maschinenlesbare Datei)
Mitteilung zu Tarifänderungen 2026 (PDF, 138 kB) Download 3 Mitteilung zu Tarifänderungen 2026
Vorgehen zur Übertagung der Herkunftsnachweise (HKN) an die EVA, HKN Informationsschreiben (PDF, 215 kB) Download 4 Vorgehen zur Übertagung der Herkunftsnachweise (HKN) an die EVA, HKN Informationsschreiben
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