Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Abfuhr: 1 x wöchentlich, zusammen mit dem Hauskehricht.
Kleinsperrgut: 1 Gebührenmarke Masse max. 50x50x100 cm, bis max. 20 kg
Grobsperrgut: 2 Gebührenmarken z.B. Polstersessel, Matratze, Bettgestell usw., bis max. 30 kg
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.
Gebühren
Gebührenmarke CHF 3.60
Produkte
Möbel; Matratzen; usw.
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