Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Abfuhr: 1 x wöchentlich, zusammen mit dem Hauskehricht.
Kleinsperrgut: 1 Gebührenmarke Masse max. 50x50x100 cm, bis max. 20 kg
Grobsperrgut: 2 Gebührenmarken z.B. Polstersessel, Matratze, Bettgestell usw., bis max. 30 kg
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.
Gebühren
Gebührenmarke CHF 3.60
Produkte
Möbel; Matratzen; usw.
Achtung: Bitte wechseln Sie den Browser
Sie besuchen unseren Webauftritt mit dem Internet Explorer. Dieser veraltete Browser stellt die Webseiten möglicherweise nicht korrekt dar und kann Sicherheitsprobleme verursachen. Am besten wechseln Sie sofort auf einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari, Firefox oder Opera.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich mit dem Internet Explorer leider nicht darstellen. Der Internet Explorer stellt einige Webseiten nicht korrekt dar und kann Sicherheitsprobleme verursachen. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari, Firefox oder Opera.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.