Nachfolgend finden Sie den Publikationstext, der am 22. Januar 2026 im Anzeiger Oberaargau erscheint resp. erschienen ist:
Verordnung über die Verwaltungsorganisation
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.11) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aarwangen an seiner Sitzung vom 12. Januar 2026 die Verordnung über die Verwaltungsorganisation teilrevidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.
Der Erlass kann bei den Einwohnerdiensten oder unter www.aarwangen.ch eingesehen werden.
Aarwangen, 12. Januar 2026
Gemeinderat
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Aarwangen
Zugehörige Objekte
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| Verwaltungsverordnung; Entwurf öffentliche Auflage (PDF, 306 kB) | Download | 0 | Verwaltungsverordnung; Entwurf öffentliche Auflage |