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30. April 2026

Nachfolgend finden Sie den Publikationstext, der am 30. April 2026 im Anzeiger Oberaargau erscheint resp. erschienen ist:
 

Rechtssetzung

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aarwangen an seiner Sitzung vom 20. April 2026 das Funktionendiagramm in den Bereichen Elektrizität und Tagesschule teilrevidiert hat. Das angepasste Funktionendiagramm tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Juni 2026 in Kraft.

 

Gegen Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.

 

Der Erlass kann bei den Einwohnerdiensten oder unter www.aarwangen.ch eingesehen werden.

 

Aarwangen, 20. April 2026

 

Gemeinderat

 

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Aarwangen

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Auflage Funktionendiagramm (PDF, 66 kB) Download 0 Auflage Funktionendiagramm