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20. August 2026

In Anwendung von Artikel 30 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am
29. Juni 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgenden Kredit beschlossen:

 

Leistungsvereinbarung mit Trägerverein offene Kinder- und Jugendarbeit Oberaargau (Schulsozialarbeit),

Bewilligung wiederkehrende Kosten

Kredit: CHF 255'000 inkl. MwSt. (3 Jahre à CHF 85'000)

Beginn Referendumsfrist:
Donnerstag, 20. August 2026

Ende Referendumsfrist:
Montag, 21. September 2026

Anzahl erforderliche Unterschriften:
Mindestens 157 der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten (Art. 30 GO)

Eingabestelle des Begehrens:
Präsidiale Dienste, Langenthalstrasse 2 / 4, 4912 Aarwangen

Aktenauflage:
Einwohnerdienste Aarwangen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder unter www.aarwangen.ch.

Der Referendumsbogen mit dem Begehren, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt wird, hat zu enthalten:

Name, Vorname, Jahrgang, Adresse und Unterschrift der in Aarwangen wohnhaften und in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten.

 

Aarwangen, 10. August 2026

Gemeinderat

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Botschaft Referendum Schulsozialarbeit Tokjo (PDF, 24 kB) Download 0 Botschaft Referendum Schulsozialarbeit Tokjo