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29. Oktober 2026

Die Ausgaben in unserer Wasserversorgung für Wassereinkauf, Verteilung, Unterhalt, Erneuerung, Qualitätssicherung und Vorsorge werden durch die Einnahmen aus den Grund- und Verbrauchsgebühren im Rahmen einer sogenannten Spezialfinanzierung gedeckt. Damit die Wasserversorgung in unserer Gemeinde langfristig gewährleistet werden kann, muss diese kostendeckend sein.

Die Wasserversorgung weist seit mehreren Jahren ein Defizit aus, welche bisher durch das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Wasserversorgung gedeckt werden konnte. Das Eigenkapital ist nun so weit aufgebraucht, dass Gebührenerhöhungen unumgänglich sind. Zuerst wurde die Ausgabenseite geprüft, wo jedoch nur marginales Einsparungspotential ausgemacht werden konnte. Durch die grosse Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist es damit unumgänglich, mehr Einnahmen zu generieren und dazu die Grund- und Verbrauchsgebühren zu erhöhen. So soll die Wasserversorgung wieder kostendeckend geführt werden können.

Im Bereich Wasser gelten in unserer Gemeinde die folgenden Erlasse:

  • Wasserversorgungsreglement vom 23. Oktober 2017
  • Verordnung zum Wasserversorgungsreglement vom 6. November 2017


Das Reglement bleibt unverändert in Kraft. Die Verordnung musste jedoch wegen der Gebührenerhöhung angepasst werden und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Eine gesamtheitliche Revision beider Erlasse wird in den nächsten Jahren erfolgen.

 

Neuer Tarif 2027

Tarif gültig ab 1. Januar 2027


 

Mit dieser Gebührenanpassung können sowohl die Finanzierung der Wasserversorgung über die nächsten Jahre sichergestellt als auch unerwartete Schwankungen aufgefangen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Dienstleistungen "Wasserversorgung".

Für Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich Betriebe unter 062 926 63 63 oder per E-Mail an betriebe@aarwangen.ch gerne zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Aarwangen
Fachbereich Betriebe