Aufgrund der Annahme der Initiative «Pflege des Glockengeläutes in Aarwangen» an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2023 wurde im Juni 2024 das Reglement über das Glockengeläut in Aarwangen erlassen. In der Folge hat der Gemeinderat eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
In Aarwangen soll ein massvolles Nebeneinander der traditionellen Klänge von Glocken an der Kirche sowie von Glocken, Schellen und Treicheln an Nutztieren unter Berücksichtigung der Lärmschutzverordnung möglich sein. Aarwangen gilt als ländliches Dorf mit historischen Traditionen, dazu gehören auch das Glockengeläut am Tag und in der Nacht.
Bei Anliegen oder Fragen zum Glockengeläut melden Sie sich bei der Anlaufstelle im Dienstleistungszentrum:
Präsidiale Dienste, praesidiales@aarwangen.ch oder 062 926 63 13/14.
Zugehörige Objekte
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| Flyer Glockengeläut in Aarwangen (PDF, 481 kB) | Download | 0 | Flyer Glockengeläut in Aarwangen |
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| Präsidiale Dienste | 062 926 63 13/14 | praesidiales@aarwangen.ch |
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