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Alimentenfachstelle

Alimenteninkasso
Für minderjährige Kinder kann eine Bevorschussung beantragt werden, wenn die Kinderalimente nicht vollständig und regelmässig bezahlt wird sowie ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. Volljährige Kinder können eine Bevorschussung beantragen, wenn sie sich noch in der Erstausbildung befinden und über einen Unterhaltstitel verfügen, der über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Der Anspruch auf Bevorschussung besteht so lange, bis die Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.

Alimentenbevorschussung
Für die Prüfung des Anspruches auf Bevorschussung sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse massgebend. Die Höhe der bevorschussten Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfach AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen und Kinderzulagen bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.

Im Kanton Bern sind die Gemeinden zuständig für die Alimentenhilfe (Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe).Für die Gemeinden Aarwangen, Bannwil, Schwarzhäusern, Thunstetten-Bützberg und Wynau ist die folgende Fachstelle Frauenzentrale Bern zuständig.

Links:
Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
  (BSG 213.22)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von
  Unterhaltsbeiträgen (IBV; BSG 213.221)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen
  Unterhaltsansprüchen (SR 211.214.32)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Die Unterhaltsberechnungen und Vereinbarungen laufen über den
Sozialdienst NiederönzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., 062 531 30 80, sozialdienst@niederönz.ch

Links:
Frauenzentrale BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kontakt

Einwohnergemeinde Aarwangen
Alimentenwesen
Langenthalstrasse 2 / 4
4912 Aarwangen

Tel. 062 926 64 00
soziales@aarwangen.ch

Öffnungszeiten

Montag 08.15 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 08.15 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.15 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.15 - 11.30 Uhr geschlossen

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