Informationen
- Voraussetzungen
Zu den Versammlungen sind alle Stimmberechtigten eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Aarwangen wohnhaft sind.
Zu den Versammlungen sind alle Stimmberechtigten eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Aarwangen wohnhaft sind.